Compliance

Compliance, also das regelkonforme Agieren im Rahmen gültiger Gesetze und freiwillig eingegangener Selbstverpflichtungen, ist für uns von höchster Priorität. Als inhabergeführtes Familienunternehmen steht die CITTI-Unternehmensgruppe seit jeher für wertegeleitetes Handeln und hat höchste Erwartungen an Integrität und Fairness. Es ist unser Anspruch, unter Einhaltung aller internen und externen Vorschriften nachhaltig erfolgreich zu sein.

Den Grundstein für ein funktionierendes Compliance-Management-System bildet unser Code of Conduct (PDF). Als Handlungsorientierung für rechtlich und ethisch korrektes Verhalten gibt er allen Mitarbeitenden – von den Auszubildenden bis zur Unternehmensleitung – in schwierigen Situationen Sicherheit und definiert den Standard für ein verantwortungsvolles Verhalten gegenüber Geschäftspartnern und Öffentlichkeit, aber auch im Umgang miteinander. 

>>> Zu unserem Code of Conduct (PDF)

>>> Zur Verfahrensordnung (PDF)

Hinweisgeber-System

Jeder Verstoß gegen geltendes Recht gefährdet nicht nur unsere Reputation, sondern kann sowohl für die CITTI-Unternehmensgruppe als auch für Mitarbeitende schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Es ist uns daher besonders wichtig, dass etwaige Compliance-Verstöße (zum Beispiel Kartelldelikte, Datenschutzverstöße oder Fälle von Diskriminierung) frühzeitig erkannt und umgehend abgestellt werden. 

Aufgrund dessen haben wir ein unabhängiges Hinweisgeberportal eingerichtet, das es Mitarbeitenden, Geschäftspartnern, Kunden und Kundinnen sowie sonstigen Dritten ermöglicht, konkrete Hinweise und Anhaltspunkte zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken oder sonstigen Verstößen innerhalb des Geschäftsbereiches der CITTI-Unternehmensgruppe oder entlang unserer Lieferketten zu melden. Es bietet die Möglichkeit, anonym mit unserem Hinweisgeberschutzkomitee in Kontakt zu treten, Dokumente auszutauschen und über einen eigenen Postkasten zu kommunizieren. Während des gesamten Prozesses garantieren wir größtmöglichen Schutz für Hinweisgebende und Betroffene.

>>> Zu unserem Hinweisgeberportal

Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie

Im Einklang mit dem Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten haben wir zudem eine Grundsatzerklärung über unsere Menschenrechtsstrategie verabschiedet.

Die CITTI-Unternehmensgruppe sieht sich als Unternehmen mit hundertjähriger Erfahrung in der besonderen Verantwortung, auf eine Verbesserung der weltweiten Menschenrechtslage hinzuwirken – sowohl innerhalb unseres eigenen Geschäftsbereiches als auch entlang unserer Lieferketten. Wir achten, schützen und stärken die Menschenrechte des Einzelnen und verpflichten uns, Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen. Wir stehen zu dieser Verantwortung als Unternehmen, unabhängig von der Fähigkeit oder Bereitschaft einzelner Staaten, ihrer Pflicht zum Schutz der Menschenrechte nachzukommen.

>>> Zur Grundsatzerklärung über unsere Menschenrechtsstrategie